Armin Medosch on Thu, 27 Jun 96 18:06 MDT


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nettime: Good Night Germany


Good Night Germany

There has been a new telecommunications law for germany passed today. 
Besides some other problematic passages there is a paragraph 85 and 87 
that says, that all online and telekom service providers (also internet 
and mailboxes) should provide a backdoor for state officials to get 
access to the data of their users (adresses, kind of services they are 
using). Provider companies have so far only protested because they 
themselves should cover the costs for providing the technical structure 
for the state office to collect the data. Further on it should be set up 
in a way that the state has access to this data "anytime" and without 
the provider beeing able to notice it or to notify the users, that their 
data are collected. A new state office will be founded to "operate" this 
service for other state offices, called "Regulationsbehšrde".

Nobody seems to be concerned with privacy or what is called in germany 
"Datenschutz". In a broader public there has so far been only one 
article in Die Zeit and yesterday night a report on ZDF tv "Kennzeichen 
D". Now some resistance is forming slowly in newsgroups. Nico Reichelt 
has set up a page at the institute for new media in Frankfurt:
http://www.inm.de/people/nico/tkg.html

As the wave of resistance is building up now Nico has a problem with his 
small server getting too many hits, since it is only a small server on a 
64kbit line. The info that he provides should be mirrored on other 
servers. This is definitely an issue for some action. An article on 
telepolis will be out tomorrow. http://www.heise.de/tp

Isn«t it strange: Many people in Germany seemed to be concerned with the 
CDA but with something much worse in their own country nobody (or 
better: not many people so far) is doing anything about it. Also on 
nettime there is silence about this case.


Ausschnitt aus Artikel in Telepolis www.heise.de/tp

Der glŠserne TelebŸrger
Das neue Telekommunikationsgesetz - Kurzmeldung<U>

Deutschland schlŠft, wŠhrend der glŠserne TelebŸrger installiert wird. 
Das neue Telekommunikationsgesetz sollte eigentlich hauptsŠchlich 
rechtliche Rahmenbedingungen fŸr eine entmonopolisierte 
Telekommunikationswirtschaft bringen und wŠre insofern grundsŠtzlich 
sehr zu begr٤en. Doch das im kleinsten Kreise ausgehandelte Gesetz 
sieht weitreichende Mšglichkeiten fŸr Behšrden vor, Kundendatenbanken 
von Telekom- und Online-Providern abzufragen.

Gro§en Wirbel hat der amerikanische Communications Decency Act 
verursacht. Selbst hierzulande schmŸckte so mancher Blue Ribbon die eine 
oder andere Homepage. Weit weniger Beachtung findet jedoch das neue 
Telekommunikationsgesetz. Im kleinsten Kreise zwischen den 
Postpolitikern von CDU, SPD und FDP schon Anfang des Jahres 
ausgehandelt, ist darin u.a. in Paragraph 87 vorgesehen, da§ jeder 
Dienstleister, der einen Telekommunikationsdienst anbietet, also auch 
Online- und Internet-Provider, seine Kundendatenbanken den Behšrden 
zugŠnglich machen mu§, und zwar auf eigene Kosten, automatisiert und so, 
da§ es der Anbieter selbst gar nicht merken soll, wenn die Daten von der 
Behšrde abgefragt werden. FŸr die Abfragen ist eine neugeschaffene, 
zentrale Behšrde zustŠndig, die sogenannte Regulierungsbehšrde, die dem 
Wirtschaftministerium untersteht. Sie handelt auf Anfrage (und ohne die 
Sinnhaftigkeit oder RechtmŠ§igkeit der Anfrage ŸberprŸfen zu mŸssen) der 
an den Daten interessierten Behšrden - Polizei, Zollfahndung, 
Nachrichtendienste. 
Das neue Gesetz wurde bisher hauptsŠchlich von der Wirtschaft diskutiert 
und kritisiert. Das aber vor allem, weil die technischen Einrichtungen 
zur †berwachung auf eigene Kosten der Provider eingerichtet werden 
mŸssen. das kann sich auch bei einem kleinen Provider schnell auf 
50.000.- DM belaufen. Diese werden die Mehrkosten dann sicherlich an die 
Kunden weiterleiten, die so nur den doppelten Schaden haben - ihr 
Telkommunikationsverhalten wird fŸr den Staat transparent und sie mŸssen 
auch noch dafŸr zahlen. Doch einige kritische Gegenstimmen haben sich 
bereits zu Wort gemeldet. Ingo Ruhmann, Mitarbeiter von Manuel Kiper, 
der forschungs- und postpolitische Sprecher der Fraktion BŸndnis 90/ 
GrŸne im Bundestag, hat einen Artikel fŸr ³Die Zeit" verfa§t. Manuel 
Kiper selbst hat einen €nderungsantrag eingebracht, der neben dem 
Abhšrparagraphen (Informationelle Selbstbestimmung) 4 weitere Punkte 
betraf (Quersubventionierung, Kommunale Wegerechte, Universaldienst, 
Faire Regulierung). Doch nachdem der vom Bundesrat angerufene 
Vermittlungsausschu§ vorgestern, am 26.6.96 getagt hat, sieht es nicht 
so aus, als wŸrden diese Punkte BerŸcksichtigung finden. Deshalb kommt 
es nun wohl darauf an, da§ Internet-User/innen selbst aktiv werden. 
Unter http://www.inm.de/people/nico/tkg.html wurden die verschiedensten 
Fakten und kritischen Gegenstimmen gesammelt. Wer individuell etwas 
gegen das neue Gesetz unternehmen will, findet auf dieser Page einige 
nŸtzliche Anregungen. Unter anderem kann man sich dort auch ein Bild 
eines KŠfers runterladen, um mit diesem Bild, in Anlehnung an die Blue 
Ribbon Kampagne, seine Homepage als Zeichen des Protests damit zu 
schmŸcken. Die Page hat innerhalb weniger Tage 12.000 Hits erhalten, 
dies ein Zeichen mehr, da§ sich langsam zumindest eine kleine Welle des 
Widerstandes aufbaut. Allerdings wird die hohe Zahl der Zugriffe fŸr den 
kleinen Server des Instituts langsam zum Problem, so da§ zu hoffen ist, 
da§ bald Mirror-Sites entstehen. 
Der Vermittlungsausschu§ hat betreffend der informationellen 
Selbstbestimmung keine Verbesserung herbeigefŸhrt. Im Gegenteil. Par. 
87, der den automatischen und unbemerkten Datenabruf von Kundendaten und 
Rufnummern aus den Anbieter-Registern durch die Regulationsbehšrde fŸr 
Strafverfolger und Geheimdienste regelt, enthŠlt auch weiterhin keine 
Zweckbindungsklausel, und wurde erweitert auf das JEDERZEITIGE Erteilen 
von AuskŸnften. Und nun sind nicht nur gewerbliche, sondern auch 
³geschŠftsmŠ§ige" Anbieter zu diesem Sonderservice verpflichtet, also 
auch nichtkommerzielle Internet-Provider und Mailboxen-Betreiber. Ihnen 
kann nun auch bei Verstš§en der Betrieb untersagt werden. Die Kosten, 
welche entstehen, sind fŸr grš§ere Firmen sicher kein Problem, wohl aber 
fŸr kleine. Unter anderem ist das also auch eine sehr elegante Form eine 
Entschlankung des Wettbewerbs herbeizufŸhren.
Also, entweder http://www.inm.de/people/nico/tkg.html aufsuchen, oder 
gleich einen Mirror anlegen. Eine weitere Mšglichkeit besteht darin, 
direkt an per Email erreichbare Abgeordnete zu schreiben. Eine komplette 
Liste findet sich unter 
http://www.fu-berlin.de/POLWISS/mdb-projekt/bundestag/email.html 
†ber weitere UnterstŸtzung freut sich sicher Manuel Kiper: 
manuel@kiper.bn.eunet.de. Der einzige Abgeordnete innerhalb der SPD, der 
mit Nachdruck das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vertritt, 
scheint Jšrg Tauss: Tauss@mdb5.bn.eunet.de zu sein. 
Der Gesetzestext, leider in einer nicht aktuellen Version, ist einsehbar 
unter http://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/Netze/tkg.txt
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