André C. Hercher on Mon, 29 May 2000 12:10:26 +0200 (CEST)


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[rohrpost] Re: Netzpolitik


Von: Reinhold Grether <Reinhold.Grether@uni-konstanz.de>

>Grosser Unterschied zwischen Eigentumsrechten in
>juristischem Sinn und der oekonomischen "Theorie der
>Eigentumsrechte" (property rights approach). Letztere
>behauptet, dass die private Eigentumsverwertung
>einen groesseren Gesamtnutzen erzeugt als die
>kollektive (cf Douglass C. North, Theorie des
>institutionellen Wandels, Tuebingen: Mohr 1988).
>Uebertragen auf Information hiesse das (etwas
>zugespitzt): Die Privatisierung und Verwertung von
>Information stiftet einen groesseren Informationsnutzen
>als deren freie Zugaenglichkeit (ein Argument fuer
>Studiengebuehren).

1. Die Feinheiten der Theorie kenne ich nicht, muß aber vermuten, daß
sie auch die Knappheit der Güter als Ausgangspunkt hat. Die Übertragung auf
Information halte ich daher für problematisch.

2. Bezweifle auch, daß die Theorie präziese Aussagen darüber zu treffen
vermag, welche Finanzierungsform der Staat für die Hochschulbildung zu
wählen hat, ob also die direkte Alimentierung der Hochschulen oder die
finanzielle Unterstützung einzelner Personengruppen, um ihnen die Bezahlung
der
Studiengebühren zu ermöglichen, optimal ist.


Beste Grüße, André





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