Matze Schmidt on 29 May 2001 01:48:44 -0000


[Date Prev] [Date Next] [Thread Prev] [Thread Next] [Date Index] [Thread Index]

[rohrpost] n0name newsletter #35


n0name newsletter #35 Berlin Mo., 28.05.2001 15:36 CET

<-------------- Breite: 74 Zeichen - Font: Courier New, 10 -------------->

*Inhalt/Contents*

1. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 3 
2. [Rezension] _Das aleatorische Spiel_ von Holger Schulze 
3. Private Sicherheitsdienste und Polizei
   von Thomas Brunst und Juergen Korell 
4. Digitale harte Arbeit
5. n0name auf CD-ROM 

28 KB, ca. 9 DIN A4-Seiten, dt.


Warte erst bis die Nr. 36 rauskommt!

Ali Emas


1.

Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 3

fuer Douglas Adams †

Der Knowbot legte seine Arme um Roman. Die Human-Android-Differenz war 
zwar per Gesetz schon vor 1000 Jahren aufgehoben worden, um juristische 
Schwiergkeiten abzustellen, aber dennoch wurden bestimmte Designmerkmale
des Kuenstlichen beibehalten, weil der Markt dafuer sorgte und einfach 
weil es cool war, sich mit einem digitalen Androiden zu zeigen.

Teil 4 im n0name newsletter #36

--------------------------------------------------------------------------
"Borderline" - Strategien und Taktiken fuer Kunst und soziale Praxis -
8.-10.6.2001 - Museum Wiesbaden
http://www.octopusweb.org/borderline/home.htm
n0name (http://www.n0name.de) wird live! vom Kongress berichten
--------------------------------------------------------------------------

2.

[Rezension] _Das aleatorische Spiel_ von Holger Schulze


Remix aus Zitaten, eigenen saetzen & zufaelligen und gezielten zugriff 
durch aufrufen, blaettern u. beliebiges aufschlagen von  Christian 
Janecke. _kunst und Zufall : Analyse und Bedeutung_ Verlag fuer moderne 
Kunst nuernberg, 1995. dm 65,- [Z] + Holger Schulze. _Das Aleatorische 
Spiel_ wilhelm fink verlag, 2000. dm 88,- [A] und diversen Internetseiten


random remote/SteinbRuchprInzip

[A] Seite 239 "(...) alle Popkulturen bewundern die Faehigkeit, mit einem 
Swing, einer kohaerenzlosen Kohaesion das eigene Leben im Griff zu haben 
und locker auf Intentionen zu surfen."

die frequenzskala des radios hin und her durch-drehen funktioniert wie 
das beliebige abrufen eines synthezisers, der das radio ja ist, weil es 
aus signalen diejenigen herausfiltert und synthetisiert, welche dann 
sinnvoll als von einer quelle ausgehend gehoert werden.

[A] S. 241 "Jede Sprache funktioniert nach burroughs als ein mischpult, 
das der wahrnehmung vorgeschaltet ist. in diesem _Reality Studio_ werden 
nichtsprachliche Wahrnehmungen und Erfahrungen als inkohaerent zensiert 
und herausgefiltert. die uebrigen wahrnehmungen werden dann neugmischt 
(...)."

was hier mythologisch der negative teil der literarischen theorie ist, 
von dessen ewigem reperpetuieren von mustern man sich befreien solle fuer 
eine phaenomenologische wahrnehmung, das gefaengnis der endlosen 
sprachlichen kombinatorik, ist gerade die technik, die seine grenzen 
beschreibbar macht.

[Z] S. 127 "Duchamps Beitrag (...) Denunzierung des individuellen 
Schoepferbegriffes."

[Z] S. 178 "(...) sah Adorno in Bildern wie denen Pollocks eine zum 
Ausdruck gebrachte Resignation: 'das aesthetische Subjekt dispensiert sich 
von der Last der Formung des ihm gegenueber Zufaelligen, (...) es schiebt 
die Verantwortung der Organisation gleichsam dem Kontingenten selbst zu 
(...)."

[Z] S. 102 "(...) hatte als erster aus zufaellig fallenden 
Papierschnipseln ein Bild geklebt, (...).

[A] S. 102 "(...) das kontingente Zusammensetzen einzelner (...)." "Der 
Produzent erhaelt die narrenfreiheit, sich selbst zensurfrei neuartige, 
(...) Zusammenhaenge zu erfinden."

[Z] S. 10 "Setzt man 'Zufaelligkeit' hingegen mit 'Unabsichtlichkeit' 
gleich, so wird alles 'Absichtliche' als 'unzufaellig' firmieren.
"Hier musz alles als Unabsichtliche als zufaellig bezeichnet werden (...)"

Determinanten, Grund, Ursache, Parameter, Kausalitaet, Klassen.

[Z] S. 163 "Linien- und Flaechengebilde formen flieszende Uebergaenge, 
desgleichen Knoten, Punkte und ausufernde Kleckser von auszerordentlicher 
Zufaelligkeit."

[Z] S. 49 "Adorno faszt das verbleibende 'aesthetische Fuersichsein' des 
Kuenstlers unter dem Begriff der 'Idiosynkrasie' (...)."

[A] S. 99 "Tzara empfiehlt, die Worte eines Zeitungsartikels als 
Repertoire zu benutzen und ausdruecklich alle Worte zu aleatorisieren." 
"(...) 1920 (...) 'Nehmt eine Zeitung. Nehmt Scheren.'"

sich vom intentionslosen befreien

[A] S. 29 "'Der Zufall befreit Musik von der zufaelligen Subjektivitaet. 
Nur so kann - nach Cage - jene Objektivitaet der Musik zurueckgewonnen 
werden.'"

[A] S. 11 Inhaltsverzeichnis

die historische + aktuelle dimensionen der aleatorik. mh, zaehlt 
Aleatorik (von alea lat.: Wuerfel) auch irgendwie in der oekonomie?

[Z] S. 230 "Zufaellig sind die unzaehligen moeglichen Konstellationen 
schon deshalb, weil die meisten der raeumlichen Zustaende, die das Mobile 
in den Jahren eines Bestehens durchlief, dem Kuenstler gar nicht bekannt 
sind oder auch nur sein konnten. Chaotisch zufaellig sind die Bewegungen, 
weil sie mannigfacher Ursachenkomplexion unterliegen."

[A] S. 23 "'Kohaesion: 'sounding'/writing -> wording -> Kohaerenz: 
meaning'"

[A] S. 16 zurueck zum Werk(begriff)?!

[A] S. 332 "Die vorbehaltlose Oeffnung fuer alle Zufaelle (...)."

[A] S. 336 "'Alles, was wir sehen, koennte auch anders sein. (...) Es gibt 
keine Ordnung der Dinge a priori.'"

[A] 350 S. 350 "der absichtslose Modus des Arbeitens antwortet auf die 
Frage: Wie komme ich zu neuen Ideen und Intentionen, zu neuen Kohaesions- 
und Koehaerenzmustern?"

[A] S. 352 "Resintention"

[Z] S. 155 "Der Beobachter ist gezwungen, sein Augenmerk von einzelnen 
Eindruecken auf eine moegliche Gesamteigenschaft der vielen (...) 
umzulenken."

[Z] S. 250 "Gleichung, Kunst = Leben (...), Pygmalions Traum 
wahrzumachen!"

[Z] S. 176 "(...) dasz unter der Oberflaeche der Ordnung das CHaos wohnt 
(...)."

... und Bedeutungsaggregaten gepraegt war, zeigt Schulze auf. Dass 
Avantgarde und Aleatorik als nahezu deckungsgleich aufgefasst werden 
koennen, ist der Schluss ...

[Z] 25 "(...) Koinzidenz, worunter das Zusammentreffen bzw. die 
Ueberlagerung von untereinander unabhaengigen Kausalketten verstanden 
wird."


andere Rezensionen:
http://www.nzz.ch/2001/04/03/fe/page-article76N2F.html [28.05.2001]

weiterfuehrende Links:
http://likumed.fb3.uni-siegen.de/texte/zufall.html [28.05.2001]
http://www.hyperdis.de/txt/alte/archivx/archi008.htm


Matze Schmidt <matze.schmidt@n0name.de>



3.

dieser Artikel ist in "Buergerrechte & Polizei/CILIP 68 (1/2001)" 
erschienen. 


Private Sicherheitsdienste und Polizei

Von der verdeckten zur vertraglichen Kooperation

von Thomas Brunst und Juergen Korell

Seit einigen Jahren expandieren private Sicherheitsunternehmen und 
dehnen ihre Einsatzbereiche bis in den oeffentlichen Raum aus. In 
Deutschland sind - so das statistische Bundesamt - 2.500 
Sicherheitsunternehmen mit 130.000 MitarbeiterInnen und einem 
Jahresumsatz von 5,4 Mrd. DM taetig.  Demgegenueber stehen den 
Laenderpolizeien (237.000), dem BGS (32.200) und dem BKA (3.300) 
insgesamt 273.000 Planstellen fuer PolizeibeamtInnen zur Verfuegung.

1988 loeste die Stadt Muenchen ihr Vertragsverhaeltnis mit dem Zivilen 
Sicherheitsdienst (ZSD). Die Schwarzen Sheriffs waren seit 1973 - 
bekleidet mit schwarzen Uniformen, schwarzen Lederjacken, schwarzen 
polizeiaehnlichen Muetzen und ausgeruestet mit Schlagstoecken, 
Handschellen und zum Teil mit Revolvern - durch die U-Bahnen der 
bayerischen Landeshauptstadt patrouilliert. Sie hatten wegen ihrer 
Brutalitaet fuer Schlagzeilen gesorgt und wurden nun abgeloest durch 
die teurere, aber weniger martialisch auftretende Wach- und 
Schlieszgesellschaft.

Waren die Schwarzen Sheriffs noch ein Skandal, so hat insbesondere der 
Einsatz privater Sicherheitsunternehmen in Einkaufspassagen die 
Hemmschwellen bei den staedtischen Verwaltungen sinken lassen. Verlockend 
ist fuer sie vor allem das Kostenargument: Eine Arbeitsstunde bei der 
Polizei kostet ca. 120 DM, bei den privaten Sicherheitsdiensten ca. 40 DM. 
Vergessen wird dabei, dass die privaten Sicherheitsunternehmen mit einem 
Brutto-Stundenlohn, der Anfang der 90er Jahre bei gerade 11 DM lag, keine 
qualifizierten Kraefte einstellen koennen und vielfach - wie der Hamburger 
Buergerschaftsabgeordnete Manfred Mahr bemerkte - "verkappte Schlaeger in 
Uniformen gesteckt werden".  Dass die Sicherheitsfirmen auch heute nicht 
unbedingt zimperlich vorgehen, zeigt ein Beispiel aus Berlin, wo ein 
Kaufhausdetektiv zwei Auslaendern den Firmenstempel des 
Sicherheitsunternehmens mit dem Hinweis "Ladendieb" in Ausweis und 
Fuehrerschein stempelte. In Hannover wurde der hausinterne 
Sicherheitsdienst von einem Kaufhauskonzern beauftragt, die Drogenszene 
um das Kaufhaus herum mit Videokameras aufzunehmen, die Verdaechtigen 
festzunehmen und sie zusammen mit dem Filmmaterial der Polizei zu 
uebergeben. Die Betroffenen haben selten eine ausreichende 
Beschwerdemacht, und eine Mehrheit der Bevoelkerung stellt sich die Frage, 
was daran schlecht sein kann, wenn Kriminalitaet aufgeklaert 
und Sicherheit produziert wird.

Dies legt u.a. eine Untersuchung im Auftrag des BDWS (Bundesverband 
Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen - Wirtschafts- und 
Arbeitgeberverband e.V.) nahe, bei der 2.540 BuergerInnen befragt wurden, 
ob bestimmte Aufgaben eher von privaten Sicherheitsdiensten oder der 
Polizei ausgefuehrt werden sollen. Danach befuerworten 73,2%, dass der 
Ordnerdienst bei Sportveranstaltungen von privaten Sicherheitskraeften 
geleistet wird. 61,5% wollen die Privaten beim Streifendienst in 
Einkaufspassagen sehen, 58,6% beim Objektschutz von oeffentlichen 
Gebaeuden, 57% bei Kontrollen im oeffentlichen Nahverkehr, 55,6% bei 
Personenschutzaufgaben, 53,6% bei der Schwertransportbegleitung und 52,6% 
bei der UEberwachung des ruhenden Verkehrs. 44,1% wollen ihnen den Schutz 
von Wohnvierteln und 42% den Streifendienst auf oeffentlichen Wegen 
ueberantworten. Dass Bagatell-Unfaelle von privaten Sicherheitsleuten 
aufgenommen werden, finden nur noch 34,8% gut. Lediglich 22,4% der 
ProbandInnen wollen eine private Unterstuetzung der Polizei bei der 
UEberwachung des flieszenden Verkehrs. Sobald die Befragten 
durch den Einsatz privater Sicherheitsdienste eine persoenliche 
Beeinflussung sahen, nimmt die Zustimmung offensichtlich ab.


UEbernahme hoheitlicher Aufgaben

Privaten Sicherheitsunternehmen stehen bislang keine speziellen 
Eingriffsbefugnisse zu. Sie koennen nur wie alle BuergerInnen die
sogenannten Jedermann-Rechte in Anspruch nehmen. Trotzdem findet die 
Verlagerung hoheitlicher Aufgaben stillschweigende Duldung. Stellenweise 
war sogar daran gedacht, oeffentliche Plaetze an Geschaeftsleute zu 
verpachten, um so die Moeglichkeiten des Einsatzes privater 
Sicherheitsunternehmen zu erweitern. Die Hamburger Innenbehoerde pruefte 
1997 einen entsprechenden Vorschlag des Geschaeftsfuehrers der Allgemeine 
Sicherheitsdienste GmbH und frueheren Innensenators Werner Hackmann. Der 
damalige Vizepraesident des BKA, Gerhard Koehler, dachte Angang der 90er 
Jahre gar an eine Beleihung hoheitlicher Aufgaben, womit er deren 
UEbertragung auf Sicherheitsunternehmen meinte.  Die Legitimitaet solcher 
Forderungen wird erhoeht, wenn die Qualifikation und die Ausbildung der 
MitarbeiterInnen solcher Unternehmen verbessert wird - eine Forderung, die 
nicht nur der BDWS, sondern auch Bundesinnenminister Otto Schily erhebt, 
der die gesetzlichen Grundlagen fuer private Sicherheitsdienste
neu regeln moechte.

Zwar wird immer wieder beteuert, dass das staatliche Gewaltmonopol 
unangetastet bleiben muesse und privaten Sicherheitsunternehmen keine 
polizeilichen Befugnisse zukaemen. Die Grenzen sind allerdings flieszend. 
Nach Auffassung der Hamburger Innenbehoerde nehmen Mitarbeiter von 
Sicherheitsunternehmen hoheitliche Aufgaben wahr, wenn sie beispielsweise 
fuer die Deutsche Bahn AG arbeiten. Die Bewertung gruendet auf einer 
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 2. November 1983, wonach 
Mitglieder einer Ordnungsgruppe eines unter staatlichem Einfluss stehenden 
Verkehrsbetriebes im strafrechtlichen Sinne Amtstraeger sein koennen. 
Polizeiliche Befugnisse lassen sich aus der Amtstraegereigenschaft im 
strafrechtlichen Sinn nicht ableiten. Fuer Amtstraeger gilt jedoch nach 
§ 113 StGB das Privileg des sogenannten strafrechtlichen 
Rechtmaeszigkeitsbegriffs. Notwehrhandlungen gegenueber den Amtstraegern 
sind unzulaessig, solange die Diensthandlung den wesentlichen 
Foermlichkeiten entspricht und nach pflichtgemaeszem Ermessen 
vorgenommen wird. Die Amtstraegereigenschaft ist allerdings in jedem 
Einzelfall zu pruefen.

1994 forderte der Vorsitzende der Douglas Holding, Joern Kreke, dem 
Einzelhandel in Hamburgs City Hausrechtsfunktionen in Fuszgaengerzonen und 
Einkaufsstraszen einzuraeumen, "um in eigener Regie gegen Kriminalitaet, 
Ruepeleien, Verunreinigungen und andere Auswuechse vorgehen zu koennen". 
Der Vorschlag stiesz damals auf wenig Resonanz. In einigen Staedten hat 
man ihn jedoch praktisch umgesetzt. So traten 1991 Einzelhandelsgeschaefte 
in Bochum, unterstuetzt von der lokalen Industrie- und Handelskammer, mit 
einem "Sicherungskonzept Innenstadt" (SKIB) hervor, das von einem "Verein 
zur Bekaempfung organisierter Ladendiebstaehle in der Bochumer Innenstadt 
e.V." getragen und ueber die Beitraege der Kaufleute finanziert wird. 
SKIB koordiniert die Aktivitaeten stationaerer Ladendetektive in den 
Geschaeften und mobiler im oeffentlichen Straszenraum, der von den 
professionellen Dieben als Ruheraum genutzt wuerde. Der Verein wertet 
monatlich die Einsatzprotokolle der Koordinierungsstelle aus und erstellt 
fuer seinen Bereich eine Art Kriminalitaetslagebild. Monatlich seien 
dadurch "ein bis zwei Dutzend professionell arbeitende Ladendiebe" 
festgenommen worden.

Kooperativen von Ladenhausdetektiven gibt es anderenorts. Mit modernen 
Kommunikationsmitteln und koordiniert ueber eine Zentralstelle mit
Verbindung zur Polizei geben sich die Detektive nicht mehr damit 
zufrieden, Ladendiebe bei einem Diebstahl zu fassen. Sie wollen groeszere 
Erfolge, observieren Verdaechtige in verschiedenen Geschaeften und auf der 
Strasze und greifen erst nach mehreren Taten zu. Die Polizei freut das, 
bekommt sie doch gleich mehrere geklaerte Faelle frei Haus geliefert und 
kann ohne eigenes Tun ihre Aufklaerungsquote aufpolieren.


Kooperation mit der Polizei

Dass die Polizei die Scheu vor den "Privaten" verloren hat, ist 
offensichtlich. Der Grundstein fuer eine foermlichere Zusammenarbeit wurde 
1993 an der Polizei-Fuehrungsakademie (PFA) in Muenster-Hiltrup gelegt. 
Dort trafen sich Polizeifuehrer mit Vertretern des Sicherheitsgewerbes 
unter dem Kuerzel BOS (Behoerden und Organisationen mit 
Sicherheitsaufgaben). Wegen der staendig wachsenden Kriminalitaet und 
der schwindenden Personalstaerke bei der Polizei, so hiesz es dort, sei 
die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsunternehmen ein Gebot der Stunde. 
Man befuerwortete die Vereinbarung einer engen Zusammenarbeit mit 
verteilten Rollen als sogenannte Sicherheitspartnerschaften.
Wie das aussehen kann, zeigt die Vereinbarung ueber eine 
Ordnungspartnerschaft, die Bundesinnenminister Schily als Dienstherr
des Bundesgrenzschutzes (BGS) im vergangenen Jahr mit dem 
Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Hartmut Mehdorn, schloss. 
Sichere, saubere und ordentliche Bahnhoefe erforderten eine enge 
Verzahnung bahnpolizeilicher Masznahmen und der Sicherheitsvorsorge der 
Deutschen Bahn, liesz Schily die OEffentlichkeit wissen. Der bahneigene 
Sicherheitsdienst (BSG) solle daher zusammen mit BGS-BeamtInnen auftreten. 
Die Bundespolizei BGS wird bei der Zusammenarbeit mit den privaten 
Diensten durch deren Wahrnehmung des Hausrechts unterstuetzt. Gleichzeitig 
soll der Informationsaustausch zwischen den Fuehrungsebenen des BGS und 
der Bahn intensiviert werden. Aus gemeinsamen Lagebildern sollen 
entsprechende Masznahmen abgeleitet werden, bei denen der BGS die 
Einsatzleitung zu uebernehmen hat. Man fuehrt gemeinsame UEbungen durch 
und unterstuetzt sich gegenseitig bei der Fortbildung der 
MitarbeiterInnen, um fuer Ad-hoc-Lagen und Schwerpunkteinsaetze gewappnet 
zu sein. 

Die gemeinsamen Einsaetze erfolgen nach unterschiedlichen Modellen: Sie 
reichen von der oertlichen und zeitlichen Abstimmung der jeweiligen 
uniformierten Streifen von BGS und BSG in einem Einsatzraum bis zu 
gemischten Streifengaengen. Auf diese Art verbinden sich das 
kostentraechtige Know-how der Polizei mit der Wirtschaftlichkeit des 
privaten Sicherheitsunternehmens. Die Vereinbarungen werden von einer 
Koordinierungsgruppe ueberprueft. Bei der Security der Bahn AG ist ein 
Verbindungsbeamter des BGS eingesetzt.

Die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund (DPolG) warnte vor den 
gemischten Streifen. Sie sieht darin eine potentielle Gefaehrdung der 
PolizeibeamtInnen und befuerchtet, dass sich Kriminelle ueber die privaten 
Sicherheitsunternehmen in die Polizei einschmuggeln und als Spitzel 
Einsatzplanungen und Funksprueche erkunden.  Die Gewerkschaft der Polizei 
(GdP) bezweifelt, dass es den gemischten Streifen moeglich ist, Recht und 
Gesetz in der taeglichen Praxis einzuhalten. Trotzdem spricht sich die GdP 
nicht gegen eine Zusammenarbeit mit den Unternehmen aus, sondern tritt 
vielmehr fuer eine "enge Zusammenarbeit aller Institutionen und Kraefte" 
ein, "die zu einer Verbesserung sowohl der objektiven Sicherheitslage wie 
auch des subjektiven Sicherheitsgefuehls beitragen koennen".

Die geballte Praesenz von Sicherheitsleuten in Bahnhoefen offenbart den 
Anspruch der Wirtschaft auf ein ungestoertes Konsumverhalten ihrer 
Kundschaft. Den Bahnreisenden koennen innerhalb weniger Minuten drei 
Doppelstreifen in den Bahnhoefen begegnen. Sechs PolizeibeamtInnen - das 
entspricht oftmals der Dienstschichtstaerke eines fuer 40-50.000
BuergerInnen zustaendigen Polizeireviers. Entgegen anderer Verlautbarungen 
ist Sicherheit nicht in erster Linie Teil des gesellschaftlichen 
Zusammenlebens, sondern mehr und mehr Faktor wirtschaftlicher Interessen.

Vertragliche Kooperation zwischen Polizei und privaten 
Sicherheitsunternehmen gibt es auch auf der Ebene der Polizeipraesidien. 
Anfang Juni 1999 vereinbarten die Duesseldorfer Sicherheitsfirmen 
Securitas, Koetter Security, WSD (Wach- und Sicherheitsdienst) und 
Bewachungsdienst Rheinland ein zeitlich befristetes Pilotprojekt mit der 
Polizei der nordrhein-westfaelischen Landeshauptstadt.
Nicht befristet ist der Vertrag, den am 17. Juni 1999 der damalige 
Frankfurter Polizeipraesident Wolfhard Hoffmann mit der Landesgruppe 
Hessen des BDWS schloss. Die Sicherheitsunternehmen sind danach gehalten 
zu beobachten, zu erkennen und zu melden. Im Gegenzug erhalten sie 
die entsprechenden Informationen, z.B. ueber Fahndungen, von der Polizei. 
Gleichzeitig teilen die Sicherheitsdienste der Polizei ihre Einsatzgebiete 
und uebernommenen Aufgaben mit. Zur Gewaehrleistung des 
Informationsaustausches wurde von den privaten Sicherheitsunternehmen eine 
gemeinsame Informations- und Ansprechstelle (IAS) eingerichtet, die eine 
direkte Verbindung zum Fuehrungs- und Lagedienst der Polizei unterhaelt. 
Anlassbezogen kann ein Mitarbeiter der IAS zur woechentlichen Montagsrunde 
im Polizeipraesidium Frankfurt eingeladen werden, an der auch Vertreter 
von BGS, Ordnungsamt und anderen Organisationen teilnehmen. Im vergangenen 
Jahr haben auch das Wiesbadener Polizeipraesidium und die Landespolizei 
von Mecklenburg-Vorpommern Vereinbarungen mit dem BDWS unterzeichnet.
Frankfurt hat mit dem Vertrag zwischen Polizei und BDWS das Beispiel 
abgegeben, dem auch weitere Polizeipraesidien und Laenderpolizeien folgen 
werden. Die Erfahrungen mit den privaten Sicherheitsdiensten scheinen 
jedoch auch in der Mainmetropole nicht immer gut. Die Stadt beschloss 
1999, die Securitas nicht laenger mit der UEberwachung des ruhenden 
Verkehrs zu betrauen, und greift wieder auf staedtische Beamte zurueck. 
Ein Gutachten hatte festgehalten, dass die Ausgaben fuer die privaten 
Hilfspolizisten 1998 die Einnahmen um 104.227 DM ueberschritten. 
Geruegt wurden zudem das wenig buergerfreundliche Verhalten sowie die 
mangelnden verkehrserzieherischen Erfolge der privaten 
Verkehrsueberwacher. Die Gutachter fuehrten dies auf die mangelnde 
Ausbildung zurueck. Anzeigen seien fehlerhaft aufgenommen, Parkscheine 
und Ausnahmegenehmigungen nicht sorgfaeltig genug geprueft sowie 
Verkehrszeichen fehlinterpretiert worden.


Kommunizierende Informationsroehren

Der Verschmelzungsprozess zwischen den privaten Sicherheitsdiensten und 
der Polizei ist in Gang gesetzt. Von dem Informationsaustausch und der 
Partnerschaft zwischen den "BOS" duerften jedoch in erster Linie die 
"Privaten" profitieren. AEhnlich verhaelt es sich bei den privaten 
Fahndungsbueros, deren Mitarbeiterinnen zu einem Groszteil ehemalige 
PolizeibeamtInnen sind.
Die Koetter Unternehmensgruppe versucht die Verbindungen zu Polizei, 
Bundeswehr und Justiz durch einen Sicherheitsbeirat zu intensivieren. 
Geschaeftsfuehrer Friedrich P. Koetter moechte damit auf die 
"unveraendert labile Sicherheitslage" reagieren. Mitglieder des 
Sicherheitsbeirates wurden der ehemalige GSG 9-Chef Ulrich Wegener, der 
Bundesvorsitzende des Bundesgrenzschutzverbandes in der GdP Hubertus 
Gruetzner und der Erste Polizeihauptkommissar a.D. Klaus Homeyer. Ziel des 
Sicherheitsbeirates ist es, zukuenftig eine "moeglichst reibungslose und 
vernetzte Zusammenarbeit oeffentlicher und privater 
Sicherheitsdienstleistungen herbeizufuehren".

Private Ermittler profitieren nach eigenen Angaben immer wieder von 
schlampiger Polizeiarbeit, die gerade bei den sogenannten Alltagsdelikten 
festzustellen sei. Geschaedigte Unternehmen wenden sich an private 
Ermittler, ohne die Polizei einzuschalten, weil es letztendlich zwischen 
den Arbeitsweisen der polizeilichen und privaten Ermittler keine 
prinzipiellen Unterschiede gibt. Darueber hinaus sind die Interessenlagen 
von Geschaedigten und der Polizei unterschiedlich. Der Polizei geht es in 
erster Linie um die Taeterermittlung, waehrend die Geschaedigten in der 
Regel mehr Wert auf die Schadenswiedergutmachung legen.
Private Ermittler brauchen keine Informationsdefizite zu befuerchten. 
Verbindungen der Ex-PolizistInnen zu ihren frueheren Kollegen - das 
"Old-Boy-Network" - kann solche Maengel in der Regel auffangen. Lothar 
Mahlberg verweist darueber hinaus auf die Praxis des "Moonlighting", bei 
der polizeiliche Fahnder gegen Bezahlung einzelne Fahndungsaufgaben von 
ihren privaten Kollegen uebernehmen. Die Grenze des legalen 
Informationsaustausches wird dabei sehr schnell ueberschritten. Solche 
Praktiken machen deutlich, wie zwingend eine enge gesetzliche Regelung 
privater Sicherheitsaufgaben ist. Dabei muessen der Datenschutz sowie die 
oeffentliche Kontrolle privater Sicherheitsunternehmen im Vordergrund 
stehen.

Thomas Brunst ist Vorstandsmitglied der BAG Kritischer PolizistInnen 
(Hamburger Signal) e.V.; Juergen Korell ist Polizist und Mitautor des 
Buches "Polizeiskandal - Skandalpolizei", Verlag Westfaelisches Dampfboot.

Infos: Thomas Brunst <safercity@hotmail.com>, http://www.safercity.de



4.

Digitale harte Arbeit

Es war einmal eine Gewerkschaft (IG-Metall Chemnitz), die wollte auch 
Netzkunst ...
"Wer bin ich heute? Was werden wir morgen tun?" wurde gefragt,
um kuenstlerische Projekte zu foerdern, die das Internet als
kommunikativen Raum fuer die Auseinandersetzung mit Themen der Zukunft 
nutzen. Dafuer gab es 8.000,- EURO Preisgeld, das ganze hiesz 
"Internetkunstpreis 2001". http://www.NET-Z-LAB.de

Die zweiseitige Rolle der Metaller - als Vermittler zwischen 
Groszapitalist und Kleinkapitalist - die z.B. in der Stahlstadt Dortmund 
zur aussterbenden 'Arbeiterrasse' gehoeren (dort will man demnaechst 
Netzkunst sammeln), bindet sich hier heikel mit einem Anschluszversuch an 
die Diskussion um die Skills jugendlicher Informationsarbeiter, die nicht 
nur abgefragt werden: "Die nominierten Beitraege werden fuer 
Dokumentations- und Forschungszwecke zehn Jahre lang auf dem Server 
archiviert."!

Inwieweit entfernt sich die IG von der vorherrschenden Idee der Arbeit,
oder vollzieht die Transformation derselben in einen pauschalen 
Kreativitaetsbegriff im Zeitalter immaterieller Werte?
Und warum ruesten Staedte (Veranstalter: IG Metall Chemnitz, Stadt 
Chemnitz Kulturamt Partner: TU-Chemnitz/ Institut fuer Print- und 
Medientechnik, Saechsisches Industriemuseum Sponsoren: artemedia ag)
jetzt wenigstens die Kunst digital auf?
Genau diese Stelle bearbeitete francis aus Leipzig mit:

Digital Work


# What?