Mit einem überraschenden Urteilsspruch heute lehnt das Bundesverfassungsgericht
die einstweilige Anordnung ab. Gegenteiliger Auffassung
waren 3 Verfassungsrichter. Nähere Einzelheiten finden Sie
bei cenjur unter folgendem Link:
http://www.cenjur.de/jura/bverfg_LPGH.htm Gruss Gudrun Seidl, cenjur CE juristisch-politisches Info-Magazin von
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