whosbach on Tue, 12 Nov 2002 10:45:06 +0100 (CET)


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[rohrpost] AW: Dein Beitrag in der Rohrpost




> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von:	Thorsten von Plotho-Kettner [SMTP:thorsten@aus-satz.de]
> Gesendet am:	Dienstag, 12. November 2002 09:58
> An:	Hosbach, Wolf
> Betreff:	Dein Beitrag in der Rohrpost
> 
> 
> Könntest du deine Gedanken noch ein wenig konkretisieren 
> 
> 
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	Ungerne, denn wie gesagt ich bin kein Jurist. Aber ich kenne das
Problem umgekehrt: Ein Verlag darf (in Deutschland) nicht pauschal alle
Nutzungsrechte des Urhebers verlangen, sondern immer nur einzelne, genau
definierte. Natürlich kann umgekehrt ein Urheber verkünden: Ich trete alle
Nutzungsrechte ab. Aber ob sich z.B. ein Verlag oder ein Webmaster wirklich
auf so eine Erklärung verlassen kann? Aber vielleicht liest ja ein
Rechtsgelehrter diesen Thread...

	Wolf
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