Pit Schultz on Wed, 27 Aug 2003 10:51:40 +0200 (CEST)


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[rohrpost] fwd: spk news


http://www.spkpfh.de/Juristischer%20Enthauptungsschlag%20gegen%20Internet%20gescheitert.htm
(ok, old news..)

[...]
Der Richter XY, befangen und voreingenommen, hat diesmal eine Strafanzeige 
der Frau OStAin Nix zu meinem Nachteil aufgegriffen, eine gescheiterte 
Strafanzeige, in der es um Veröffentlichungen im Internet geht 
(www.spkpfh.de), welche Frau OStAin Nix unterbinden will.
Was ist öffentlicher: das Recht oder das Internet? Die rechtskundigen 
Zeugen des abgelehnten Richters, insbesondere Frau Nix, haben geschlagene 7 
Monate gebraucht, um im Internet fündig zu werden. Zu Recht und Verfassung 
haben sie, scheint's, zusammen mit ihrem befangenen Richter, dann ja wohl 
doch den größeren Abstand und suchen, wenn überhaupt, nach Krankheit wie 
der Blinde im Heuhaufen nach der Stecknadel, die da gar nicht drin ist, 
statt wenigstens im doch hoffentlich noch viel öffentlicheren Recht und 
ihrer Verfassung. Schlechte Zeiten für Recht und Verfassung. Sollen wir uns 
bessere Zeiten wünschen, wo doch von und für die Krankheit der Kranken da 
noch nie etwas drin gewesen ist?
Eintragungen im Internet, wie bereits vom Staatsanwalt festgestellt, sind 
nicht strafbar, ebensowenig wurde ich für meine Verfassungsbeschwerde nebst 
Anlagen bestraft. Auch das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde nebst 
Anlagen ist demnach nicht strafbar, gibt es doch, wie man hört, eine 
Unsumme von Verfassungsbeschwerden nebst Anlagen, jedoch dafür nicht einmal 
auch nur die Spur von Straftaten und Straftätern. Die beiden 
oberstaatsanwaltlichen Zeugen des mir unbekannten Amtsrichters in Hamburg 
scheinen es sich dessen ungeachtet in den Kopf gesetzt zu haben, 
rechtsschöpferisch hervorzutreten, nämlich zur Abwechslung einmal ohne 
Straftat und ohne Straftäter. Eine tatsacheninstanzliche Vorprüfung hat in 
der Sache bisher nirgendwo stattgefunden und ist demnach auch in dem durch 
den befangenen Richter anberaumten Termin nicht zu gewärtigen.
Könnten diese Verfahrensmängel durch eine Hauptverhandlung beseitigt 
werden? Nein, ganz im Gegenteil, sie würden noch potenziert. Nochmals: Als 
sogenannte Zeugen für den 11.06.2003 sind geladen die Anzeigeerstatterin 
Frau OStAin Nix und der ihr mittäterschaftlich verbundene Amtskollege Herr 
OStA Reich. Der befangene Richter will also allen Ernstes seine 
Entscheidung auf die Aussagen der Zeugen Nix&Reich stützen. Zu Gericht will 
er sitzen über rechtliche Beurteilungen, die ich vorgenommen habe. Zu 
rechtlichen Beurteilungen können keine Tatsachen oder Geschehensabläufe 
durch Zeugenaussagen geklärt werden. Den rechtlichen Beurteilungen kann 
beigetreten werden oder es kann eine andere Rechtsauffassung 
entgegengehalten werden. Zeugen können jedoch hierzu nichts beitragen. 
Hinzu kommt: die Zeugin Nix selbst steht derzeit wegen ihrer Anzeige gegen 
mich unter Strafanzeige. Die Sache ist beim Oberlandesgericht. Daneben ist 
der UNO-Menschenrechtsausschuß mit dem Fall Nix befaßt (Az: G/SO 215/51 
GERM GEN). Alles, was Frau Nix als Zeugin zu Protokoll gibt, kann 
demzufolge gegen sie verwendet werden. Frau Nix weiß das. Sie kann 
keineswegs als unbeteiligte Zeugin gelten, ebensowenig ihr Amtskollege Herr 
OStA Reich, der einschlägig ebenfalls hervorgetreten ist. Jeder Zeuge einer 
so mickrigen, wie alltäglichen Straßenverkehrsbagatelle gilt vor einem 
unbefangenen Verkehrsrichter zu Recht oder zu Unrecht da allemal eher als 
unbeteiligter Zeuge, sei er nun Oberstaatsanwalt oder nichts dergleichen. 
Die Tatsache, daß der Richter XY dennoch die "Zeugen" Nix&Reich geladen 
hat, stellt unter Beweis, daß er zutiefst befangen ist.
Was mir vorgeworfen wird, sind Rechtsausführungen ("Rindvieh", "bebrillter 
Hornochs" oder "eingebildetes, überkandideltes Arschloch", um dergleichen 
ging es nie).
Meine Rechtsausführung lautete: "Mißbrauch seines Amtes", das betraf Herrn 
OStA Reich bzw. seine Amtsführung, war er doch nicht als kulturfremder 
Gastarbeiter tätig, sondern im Amt, und zwar zu unterstellenderweise 
wohlvertraut mit den inzwischen zumindest nach partiellem und opportunem 
Vermuten aus der Mode gekommenen euthanazistischen Gepflogenheiten aus der 
Epoche des Kulturkreises, dem auch er nach wie vor angehört (Gewissen! 
Gesetz! s.o. in Applikation auf den ungesetzlichen und 
gewissensverfremdeten Richter).
Meine Rechtsauffassung betreffend Frau OStAin Nix lautete: "Absicht der 
falschen Verdächtigung" und: ihre "politische Verfolgungsabsicht ist 
evident". Das war in einem Ermittlungsverfahren gegen Frau Nix wegen 
falscher Verdächtigung.
Alles zutreffende Rechtsausführungen!

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