Pit Schultz on Wed, 27 Aug 2003 10:51:40 +0200 (CEST) |
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[rohrpost] fwd: spk news |
http://www.spkpfh.de/Juristischer%20Enthauptungsschlag%20gegen%20Internet%20gescheitert.htm (ok, old news..) [...] Der Richter XY, befangen und voreingenommen, hat diesmal eine Strafanzeige der Frau OStAin Nix zu meinem Nachteil aufgegriffen, eine gescheiterte Strafanzeige, in der es um Veröffentlichungen im Internet geht (www.spkpfh.de), welche Frau OStAin Nix unterbinden will. Was ist öffentlicher: das Recht oder das Internet? Die rechtskundigen Zeugen des abgelehnten Richters, insbesondere Frau Nix, haben geschlagene 7 Monate gebraucht, um im Internet fündig zu werden. Zu Recht und Verfassung haben sie, scheint's, zusammen mit ihrem befangenen Richter, dann ja wohl doch den größeren Abstand und suchen, wenn überhaupt, nach Krankheit wie der Blinde im Heuhaufen nach der Stecknadel, die da gar nicht drin ist, statt wenigstens im doch hoffentlich noch viel öffentlicheren Recht und ihrer Verfassung. Schlechte Zeiten für Recht und Verfassung. Sollen wir uns bessere Zeiten wünschen, wo doch von und für die Krankheit der Kranken da noch nie etwas drin gewesen ist? Eintragungen im Internet, wie bereits vom Staatsanwalt festgestellt, sind nicht strafbar, ebensowenig wurde ich für meine Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen bestraft. Auch das Einlegen einer Verfassungsbeschwerde nebst Anlagen ist demnach nicht strafbar, gibt es doch, wie man hört, eine Unsumme von Verfassungsbeschwerden nebst Anlagen, jedoch dafür nicht einmal auch nur die Spur von Straftaten und Straftätern. Die beiden oberstaatsanwaltlichen Zeugen des mir unbekannten Amtsrichters in Hamburg scheinen es sich dessen ungeachtet in den Kopf gesetzt zu haben, rechtsschöpferisch hervorzutreten, nämlich zur Abwechslung einmal ohne Straftat und ohne Straftäter. Eine tatsacheninstanzliche Vorprüfung hat in der Sache bisher nirgendwo stattgefunden und ist demnach auch in dem durch den befangenen Richter anberaumten Termin nicht zu gewärtigen. Könnten diese Verfahrensmängel durch eine Hauptverhandlung beseitigt werden? Nein, ganz im Gegenteil, sie würden noch potenziert. Nochmals: Als sogenannte Zeugen für den 11.06.2003 sind geladen die Anzeigeerstatterin Frau OStAin Nix und der ihr mittäterschaftlich verbundene Amtskollege Herr OStA Reich. Der befangene Richter will also allen Ernstes seine Entscheidung auf die Aussagen der Zeugen Nix&Reich stützen. Zu Gericht will er sitzen über rechtliche Beurteilungen, die ich vorgenommen habe. Zu rechtlichen Beurteilungen können keine Tatsachen oder Geschehensabläufe durch Zeugenaussagen geklärt werden. Den rechtlichen Beurteilungen kann beigetreten werden oder es kann eine andere Rechtsauffassung entgegengehalten werden. Zeugen können jedoch hierzu nichts beitragen. Hinzu kommt: die Zeugin Nix selbst steht derzeit wegen ihrer Anzeige gegen mich unter Strafanzeige. Die Sache ist beim Oberlandesgericht. Daneben ist der UNO-Menschenrechtsausschuß mit dem Fall Nix befaßt (Az: G/SO 215/51 GERM GEN). Alles, was Frau Nix als Zeugin zu Protokoll gibt, kann demzufolge gegen sie verwendet werden. Frau Nix weiß das. Sie kann keineswegs als unbeteiligte Zeugin gelten, ebensowenig ihr Amtskollege Herr OStA Reich, der einschlägig ebenfalls hervorgetreten ist. Jeder Zeuge einer so mickrigen, wie alltäglichen Straßenverkehrsbagatelle gilt vor einem unbefangenen Verkehrsrichter zu Recht oder zu Unrecht da allemal eher als unbeteiligter Zeuge, sei er nun Oberstaatsanwalt oder nichts dergleichen. Die Tatsache, daß der Richter XY dennoch die "Zeugen" Nix&Reich geladen hat, stellt unter Beweis, daß er zutiefst befangen ist. Was mir vorgeworfen wird, sind Rechtsausführungen ("Rindvieh", "bebrillter Hornochs" oder "eingebildetes, überkandideltes Arschloch", um dergleichen ging es nie). Meine Rechtsausführung lautete: "Mißbrauch seines Amtes", das betraf Herrn OStA Reich bzw. seine Amtsführung, war er doch nicht als kulturfremder Gastarbeiter tätig, sondern im Amt, und zwar zu unterstellenderweise wohlvertraut mit den inzwischen zumindest nach partiellem und opportunem Vermuten aus der Mode gekommenen euthanazistischen Gepflogenheiten aus der Epoche des Kulturkreises, dem auch er nach wie vor angehört (Gewissen! Gesetz! s.o. in Applikation auf den ungesetzlichen und gewissensverfremdeten Richter). Meine Rechtsauffassung betreffend Frau OStAin Nix lautete: "Absicht der falschen Verdächtigung" und: ihre "politische Verfolgungsabsicht ist evident". Das war in einem Ermittlungsverfahren gegen Frau Nix wegen falscher Verdächtigung. Alles zutreffende Rechtsausführungen! ------------------------------------------------------- rohrpost - deutschsprachige Liste zur Kultur digitaler Medien und Netze Archiv: http://www.nettime.org/rohrpost http://post.openoffice.de/pipermail/rohrpost/ Ent/Subskribieren: http://post.openoffice.de/cgi-bin/mailman/listinfo/rohrpost/