Matze Schmidt on Thu, 14 Nov 2002 09:45:15 +0100 (CET)


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Re: [rohrpost] B_richt 01(surfaced by bkademie)


At 23:04 12.11.2002 +0100, you wrote:
>dass die
>Rechtsverwaltung der Universitaet Kassel das Heft in die Hand bekommen und
>an 2 Dingen Anstoss genommen hatte: Zum einen der Spruch „Fuck the System
>!“ auf der vorletzten Seite des Heftes und einer Veranstaltung,
>ausgeschrieben als „burn it !  Ueberlegungen, das Rathaus und Citypoint
>anzuzuenden, um Obdachlose und Drogenabhaengige zu waermen“.
>Diesbezueglich wird nun die fuer finanzielle Antraege ihre Unterschrift
>spendende Professorin vor das Rektorat zitiert.

From: "Thomas Brunst" <safercity@hotmail.com>
To: safercity@hotmail.com
Subject: SAFERCITY.DE informiert: Rasterfahndung
Date: Wed, 13 Nov 2002 12:18:58 +0000

1.)

Daten sollen vernichtet werden

Studentenschaften fordern Rücktritt von Innenminister Bouffier
GIESSEN. Nachdem das Verwaltungsgericht Gießen die Herausgabe von 
Studenten-Daten im Zuge der Rasterfahndung am vergangenen Freitag für 
rechtswidrig erklärt hat, legte gestern nun das Landeskriminalamt (LKA) beim 
Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde gegen das Gießener Urteil ein.
Aus den Innenministerium heißt es dazu, man könne sich mit dem Urteil des 
Verwaltungsgerichts nicht zufrieden geben, zumal in allen anderen 
Bundesländern die gleiche Vorgehensweise nicht beanstandet worden sei. 
Darüber hinaus sei es aufgrund der derzeitigen Gefährdungslage nach wie vor 
notwendig, die Rasterfahndung in Hessen umzusetzen. Diese sei ein wichtiges 
polizeiliches Instrument, um vorbeugend so genannte „Schläfer“ ausfindig zu 
machen. Die Hessische Landesregierung hatte bereits Anfang dieses Jahres 
einen erfolglosen Anlauf zur Rasterfahndung unternommen, der von zwei 
Gerichten gestoppt wurde.
Daraufhin verabschiedeten CDU und FDP im Landtag ein neues Polizeigesetz. 
Trotz neuem Gesetz hatten die Unis Gießen und Marburg sowie die 
Fachhochschulen aus Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg und Wiesbaden keine 
Daten ans LKA übermittelt – und sind in einem erstinstanzlichen Urteil vom 
Gießener Verwaltungsgericht bestätigt worden.
Die Richter hatten die Herausgabe von Daten an das LKA aus einer Reihe von 
Gründen als rechtswidrig bezeichnet. Unter anderem habe die Polizeibehörde 
Daten verlangt, die nach Datenschutzbestimmungen bei den Hochschulen gar 
nicht mehr gespeichert sein dürften – etwa der Geburtsort ehemaliger 
Studenten. Daraufhin forderten einige Hessische Hochschulen, die bereits 
personenbezogene Studentendaten zur Rasterfahndung weitergeleitet hatten, 
einen Auswertungsstopp für die von ihnen gelieferten Daten. Nun fordern die 
Studentenschaften der Unis Kassel, Marburg, Gießen, Frankfurt und Darmstadt 
sowie der freie Zusammenschluss der Studentenschaften in Bonn in einem 
offenen Brief an Innenminister Volker Bouffier seinen Rücktritt und 
verlangen in einem weiteren Schreiben an das LKA die Vernichtung bisher 
übermittelter Daten. In dem Brief an Innenminister Bouffier wird ausgeführt, 
dass sich an der Rechtswidrigkeit der Rasterfahndung in Hessen auch nach der 
Änderung des Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung 
nichts geändert habe. Ein Blick auf die Entwicklung der Rasterfahndung, mit 
dem Scheitern im Februar, der schnellen Gesetzesänderung und die neuerlichen 
Versuche zur Rasterfahndung zeige, dass der Innenminister verzweifelt an 
dieser ineffektiven Fahndungsmethode festhalte.
Mit präventiver Terrorismusbekämpfung habe dies jedenfalls nichts zu tun. 
Datenschutz sei kein Täterschutz und Grundrechte seien nicht dazu da, 
ständig eingeschränkt zu werden. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor 
staatlichen Eingriffen müsse weiterhin gewährleistet bleiben. Volker 
Bouffier habe sich mit seiner Praxis der permanenten Aushöhlung von 
Grundrechten, die für einen Rechtsstaat konstitutiv seien, in seinem Amt als 
Innenminister eines demokratischen Rechtsstaats als nicht mehr tragbar 
erwiesen. „Wir fordern Sie deshalb auf Ihr Amt als Hessischer Innenminister 
zur Verfügung zu stellen“, heißt es in dem Schreiben der Studentenschaft.
In einem weiteren Schriftstück wird das LKA aufgefordert, die unrechtsmäßige 
Praxis der Datensammlung an den hessischen Hochschulen zu beenden und alle 
bisher gesammelten Daten zu vernichten. Der diskriminierenden und in die 
Grundrechte der Betroffenen eingreifenden Praxis der Rasterfahndung müsse 
sofort ein Ende gesetzt werden. Für die betroffenen Kommilitonen müsse 
endlich wieder Rechtssicherheit geschaffen werden. (Gießener Anzeiger, 
13.11.02)


2.)

Rasterfahndung

Studenten fordern Bouffiers Rücktritt

GIESSEN. Nach dem erneuten gerichtlichen Stopp der Rasterfahndung nach 
terroristischen "Schläfern" haben Studenten den Rücktritt von Innenminister 
Bouffier (CDU) verlangt. Dieser halte trotz des gerichtlichen Tauziehens an 
der "ineffektiven Fahndungsmethode" fest, kritisierten Studentenvertreter 
aus Gießen, Marburg, Kassel, Frankfurt und Darmstadt am Dienstag in einem 
offenen Brief. lhe

[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
Dokument erstellt am 13.11.2002 um 00:03:37 Uhr
Erscheinungsdatum 13.11.2002


3.)

Beschwerde gegen Urteil zur Rasterfahndung
Landeskriminalamt will Sachverhalt von Verwaltungsgerichtshof überprüfen 
lassen – Hochschulen sehen sich gestärkt

WIESBADEN/GIESSEN(lhe). Das hessische Landeskriminalamt (LKA) legt gegen die 
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen zur Rasterfahndung an den 
Hochschulen nach terroristischen „Schläfern“ Beschwerde ein. Das 
Innenministerium vertrat am Montag in Wiesbaden die Ansicht, das Urteil sei 
nicht zufrieden stellend, weil in allen anderen 15 Bundesländern die gleiche 
Vorgehensweise nicht beanstandet worden sei. Es müsse daher vor dem 
Verwaltungsgerichtshof in Kassel überprüft werden. Das Ziel, mit dem 
polizeilichen Instrument terroristische Anschläge im Vorfeld zu verhindern, 
dürfe bei allen juristischen Auseinandersetzungen nicht aus den Augen 
verloren werden.
Angesichts der derzeitigen Gefährdungslage sei es notwendig, die 
Rasterfahndung in Hessen umzusetzen, heißt es in der Mitteilung des 
Innenministeriums. Bis auf sechs Hochschulen hätten alle Institutionen ihre 
Daten an das LKA geliefert. In den anderen Bundesländern seien die Daten den 
zuständigen Stellen bereits übermittelt worden und die Rasterfahndung 
angelaufen. Die Frankfurter Universität, die die Daten bereits an das LKA 
weiter gegeben hat, war am Montag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. 
Die drei mittelhessischen Hochschulen und die Fachhochschule in Fulda, die 
bislang noch keine Studentendaten weiter gegeben haben, sahen sich in ihrer 
Position gestärkt. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte in einer Anordnung am 
Freitag entschieden, die Übermittlung von persönlichen Daten der Studenten 
an das LKA sei rechtswidrig. Damit hatten zwei Studenten der Gießener und 
der Marburger Universität mit ihren Anträgen auf einstweilige Anordnung 
Erfolg. Die Hochschulen in Mittelhessen und in Fulda hatten wegen 
rechtlicher Bedenken die personenbezogenen Daten der Studenten trotz einer 
Frist nicht weiter gegeben und damit dem Amtshilfeersuchen des LKA nicht 
entsprochen. „Wir haben bislang keine Daten von Studenten an das 
Landeskriminalamt herausgegeben, und dabei bleibt es“, sagte der Sprecher 
der Marburger Universität, Klaus Walter. Der Vize-Präsident der 
Fachhochschule Gießen-Friedberg, Hajo Köppen, betonte: „Aus meiner Sicht 
verbietet sich eine Datenübermittlung – schließlich hat das Gericht zu 
unseren bestehenden Bedenken sogar noch weitere hinzugefügt.“ Der Präsident 
der Gießener Universität, Prof. Stefan Hormuth, hält eine Weitergabe von 
Studentendaten derzeit für „sehr unwahrscheinlich“. „Wir müssen mögliche 
Konsequenzen aber noch prüfen.“ Der Präsident der Fachhochschule Fulda, 
Roland Schopf, sagte: „Das Urteil bestätigt unsere rechtliche Einschätzung.“ 
(Kreis-Anzeiger, 12.11.02)


4.)

Hessen dringt auf Rasterfahndung

WIESBADEN. Mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel will 
Hessen die Rasterfahndung an seinen Hochschulen retten. Der Sprecher des 
Innenministeriums in Wiesbaden, Michael Buße, erklärte am Montag, wegen der 
aktuellen Gefahrenlage sei die Rasterfahndung notwendig. Das 
Verwaltungsgericht Gießen hatte am Freitag die Herausgabe personenbezogener 
Daten von Studenten durch die Universitäten Gießen und Marburg untersagt. 
(AP, Berliner Zeitung, 12.05.02)

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