Volker Grassmuck on 26 Jun 2000 10:20:54 -0000 |
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Re: [rohrpost] frage: zitate online - zitatrecht |
Da unser Listenadmin nicht davon zu überzeugen ist, das Reply-to: von Rohrpost auf die Liste zu stellen, ging folgende Antwort nur an Vera. Vielleicht interessiert's ja auch andere. v. ------- Forwarded Message Follows ------- To: kuni <kuni@mail.uni-mainz.de>,kuni@mail.uni-mainz.de Subject: Re: [rohrpost] frage: zitate online - zitatrecht Date: Sat, 24 Jun 2000 01:07:21 +0200 On 23 Jun 00 at 14:01, kuni wrote: > weiss eine(r) von euch, wo ich informationen zum zitatrecht bei > online-publikationen finde? Urheberrechtsgesetz § 51 Zitate http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#51 Speziell zur online-Situation sagt das Gesetz nichts. > es geht unter anderem um punkte wie: > - welche laenge darf ein zitat haben, um noch als zitat zu gelten komplette Werke, wenn "in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk zur Erläuterung des Inhalts", andernfalls "Stellen", die im Gesetz nicht näher bestimmt sind. (§ 51) > - welche nachweise sollten in jedem fall gefuehrt werden > (z.b.: zitate aus einem buch: muss in diesem fall der verlag genannt > werden, oder reicht, wie im printbereich bei wiss. zitaten ueblich, ort > und jahr) Urheberrechtsgesetz § 63 Quellenangabe http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#63 > - wann gilt eine online-publikation als wissenschaftlich (bzw. macht > wissenschaftlich/nicht-wissenschaftlich ueberhaupt einen unterschied) macht einen Unterschied in einigen Punkten (z.B. sind Vervielfältigungen erlaubt "zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist," (§ 53), für Publikation dürfte nur § 51 relevant sein. Auch da dürfte eine Literaturwissenschaftlerin, die Pynchons Enden der Parabel analysiert, Probleme bekommen, wenn sie den kompletten Pynchon mit nachdruckt. Let alone, online stellt. > mich interessiert dabei auch die frage der nationalen/internationalen > rechtslage (bei printpublikationen ist die ja unterschiedlich) Es gibt zwar die beiden großen Urheberrechtstraditionen (droit d'auteur und copyright), aber dennoch sind sie im Detail in den meisten Ländern verschieden. Relevant ist, on- wie offline, das Recht im Land des Rechteinhabers. Was die RechtSPRECHUNG betrifft, muß jemand anderes ran. Im online-Bereich dürfte einiges noch im Flusse sein. Und wenn Du ganz sicher gehen willst, wirst Du eh nich um die Konsultation einer UrhRsanwältin rumkommen (Adresse bei Bedarf). Gruß Volker =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=- home http://waste.informatik.hu-berlin.de/Grassmuck/ mikro http://www.mikro.org Wizards of OS http://www.mikro.org/wos =-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=-=- ---------------------------------------------------------- # rohrpost -- deutschsprachige Mailingliste fuer Medien- und Netzkultur # Info: majordomo@mikrolisten.de; msg: info rohrpost # kommerzielle Verwertung nur mit Erlaubnis der AutorInnen # Entsubskribieren: majordomo@mikrolisten.de, msg: unsubscribe rohrpost # Kontakt: owner-rohrpost@mikrolisten.de -- http://www.mikro.org/rohrpost